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ver.di
Nach § 28 unserer Satzung besteht der Bezirksvorstand aus dem/der ehrenamtlichen Bezirksvorsitzenden, seinem/seiner Stellvertreter/in, jeweils einem/einer Vertreter/in der Ortsvorstände, Vertreter/innen der Fachbereiche nach dem vom Gewerkschaftsrat festgelegten Schlüssel, der Vertreterin des Bezirksfrauenrats, mindestens zwei Vertretern/innen des Bezirksjugendvorstands und dem/ der Vertreter/in des Bezirkssenior/innenausschusses. Die Personengruppen sollen jeweils mit einem Mitglied vertreten sein. Für jedes Mitglied des Bezirksvorstands ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen bzw. zu bestimmen.