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Kostenlose Rechtsberatung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts für ver.di Mitglieder

ver.di-Mitglieder erhalten kostenlos Rechtsberatung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Natürlich erhalten ver.di-Mitglieder die gegebenenfalls notwendige Rechtsvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Die Vertretung vor den Gerichten erfolgt in der Regel durch den DGB-Rechtsschutz, kann aber auch durch ver.di selbst erfolgen. Auf jeden Fall ist sichergestellt, dass Sie während Ihres gesamten Verfahrens einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben.

Hinweis:
Der Rechtsschutz für ver.di-Mitglieder wird nur auf Antrag gewährt. Die Vertretung bei Gerichtsverfahren setzt eine mindestens drei monatige Mitgliedschaft voraus. Außerdem kann diese Leistung nur Mitgliedern gewährt werden, die mit Ihrem satzungsgemäßen Beitrag (§14 Satzung) nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.

Mehr Informationen zur DGB-Rechtsschutz GmbH erhälst Du hier:

DGB Rechtsschutz 

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